Spenden

Das Grundeinkommen unterstützen

Die Menschen im Bündnis Grundeinkommen arbeiten ausnahmslos ehrenamtlich. Das Bündnis Grundeinkommen erhebt keine Mitgliedsbeiträge. Es wird darauf geachtet, unnötige Kosten zu vermeiden. Wir sind jedoch auf Spenden angewiesen. Mit Deiner Spende kannst Du ermöglichen, noch mehr Veranstaltungen, noch mehr Informationsmaterial und vor allem noch mehr Aufmerksamkeit für das BGE zu schaffen. Jede Spende zählt.

Die durchschnittliche Höhe der Spenden beträgt 23 Euro bei insgesamt über 2000 Menschen welche pro Jahr spenden. An dieser Stelle ein recht herzliches Danke an alle Spender und die es noch werden wollen.

Was machen wir mit Deiner Spende?

  • 5 Euro schaffen einen Tag lang Werbung für das BGE in den sozialen Medien.
  • 10 Euro decken die Gebühr für einen BGE-Infostand in der Fußgängerzone.
  • 20 Euro finanzieren etwa 200 Sticker oder 400 Postkarten.
  • 50 Euro ermöglichen das Veranstalten von BGE-Filmabenden (bspw. zu Free Lunch Society).
  • 80 Euro ermöglichen eine Bodenzeitung für unsere Veranstaltungen.
  • 100 Euro bezahlen für uns im Schnitt die Raummiete einer BGE:open.

Du siehst, wir arbeiten kostengünstig. Dies können wir aber nur schaffen, weil uns so viele Menschen vor Ort unterstützen und Räumlichkeiten, technisches Equipment und Übernachtungsmöglichkeiten kostenlos bereitstellen, da sie das Grundeinkommen unterstützen wollen. DANKE an dieser Stelle an alle Menschen, die uns – in welcher Form auch immer – so tatkräftig unterstützen!

Spenden sind Sonderausgaben, die sich nach § 34 g EStG steuerlich absetzen lassen.

Eine einzelne steuerlich veranlagte Person bekommt bis zu einem [Spenden-]Betrag von 1.650 Euro pro Kalenderjahr an eine Partei bis zu 50% Steuern über die Einkommensteuererklärung erstattet. Dies sind bei einer jährlichen Spende in Höhe von 1.650 Euro in der Regel volle 825 Euro Steuer-Erstattung. Voraussetzung dafür ist, dass man 850 Euro Steuern bereits mindestens gezahlt hat. In der Regel geschieht dies bei den meisten über das Lohnsteuerabzugsverfahren, bei dem der Arbeitgeber die Lohnsteuer direkt an das zuständige Finanzamt des Arbeitgebers abführt. Dies kann man der Lohn- bzw. der Gehaltsabrechnung entnehmen.

Spenden an Parteien, welche den Betrag von 1.650 Euro übersteigen, werden bis zu einem Betrag von 3.300 Euro pro Kalenderjahr mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz angerechnet. Das bedeutet, auch für die zweiten 1.650 Euro Spende an eine Partei bekommt man Steuern erstattet. Im Fall des über 1.650 Euro übersteigenden [Spenden-]Betrages an eine Partei pro Kalenderjahr jedoch nur in Höhe des persönlichen Höchststeuersatzes. Dieser ist abhängig von der Höhe des Jahreseinkommens und kann maximal 45% betragen, sofern man den Grenzsteuersatz erreicht. Dies bedeutet, dass man als einzelne Person durch eine Spende an Parteien für die ersten 1.650 Euro eine Erstattung in Höhe von 825 Euro erhält und für die zweiten 1650 Euro maximal 742,50 Euro pro Kalenderjahr erstattet bekommen kann. Also insgesamt bis zu 1.567,50 Euro im Jahr.

Spenden an gemeinnützig anerkannte Vereine werden ab dem ersten Euro Spende dem persönlichen Höchststeuersatz unterzogen. Die Spende reduziert somit ab dem ersten Euro das zu versteuernde Einkommen bis zu einem [Spenden-]Betrag von maximal 3.300 Euro pro Kalenderjahr für eine steuerlich einzeln veranlagte Person.

Bei steuerlich gemeinsam veranlagten Personen – in der Regel bei Paaren, welche die Ehe oder eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft geschlossen haben – betragen die Erstattungsbeträge jährlich das doppelte bei entsprechend doppelt so hoher Spende.

Das bedeutet, ein Ehepaar oder ein Paar, welches eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft geschlossen hat, bekommt bei einer Spende in Höhe von 6.600 € pro Jahr eine Steuererstattung von bis zu 3.135 Euro.

Auf diesem Weg leitet man durch eine Spende bereits gezahlte Steuern eines Jahres in Höhe von bis zu 3.135 Euro an eine Partei um.

Das sollte für viele eine hohe Motivation sein. Somit haben Steuerzahler*innen in diesem Bereich die Möglichkeit, selbst zu bestimmen, was mit den bereits gezahlten Steuern in einem laufenden Kalenderjahr passieren soll.

Damit entzieht man dem Staat für diesen Teil seiner persönlich zu leistenden Steuern die Macht und Ausgabenverfügung.

Wenn man sich dies mal so durch den Kopf gehen lässt, sollte es richtig Spaß machen, zu spenden, da man von seiner Selbstbestimmung Gebrauch macht.

Wenn Du nun Spaß am Spenden bekommen hast, steht in diesem Fall unser Konto zur Entgegennahme von Spenden jederzeit zur Verfügung.

Im Voraus vielen Dank.

 

Spendenkonto

Kontoinhaber Bündnis Grundeinkommen
IBAN DE 16 5003 1000 1055 0300 02
Bank Triodos Bank
BIC TRODDEF1

Bei Spenden in Höhe von nicht mehr als 200 Euro kumuliert in einem Kalenderjahr reichen die Überweisungsbelege oder die Kontoauszüge als Nachweis bei der Steuererklärung zur Erlangung einer Steuererstattung.

Bei insgesamt 200 Euro übersteigenden Spenden kumuliert im Kalenderjahr stellen wir dem Spender bei Vorliegen seiner Adresse des Hauptwohnsitzes automatisch eine persönliche Zuwendungsbestätigung [im Volksmund auch: Spenden-Quittung] als Nachweis aus.

Teile uns am besten Deine Adresse im Verwendungszweck der Überweisung mit. Alternativ kannst Du uns Deinen Namen und die Adresse auch gerne getrennt per E-Mail an schatzmeister [ät] buendnis-grundeinkommen.de senden. Teile uns hierbei bitte das Überweisungsdatum und den Betrag mit, damit wir die Zahlung eindeutig zuordnen können.

 

Fragen, Ideen, Anregungen oder andere Unterstützungsangebote?
Schreib uns gerne. Wir freuen uns, von Dir zu hören!

info [ät] buendnis-grundeinkommen.de